Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Fa. Stefans Gartenservice,

68623 Lampertheim, Jakobstr. 19 vertreten durch Stefan Friedrich

 

1. Von diesen Bedingungen abweichende Vereinbarungen sind nur gültig, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden. Diese Bedingungen gelten für sämtliche Aufträge von Dienstleistungen aller Art. Abweichende Einkaufsbedingungen des Auftraggebers liegen dem Vertragsverhältnis nicht zugrunde.

2. Die Angebote und Kostenvoranschläge sind freibleibend und unverbindlich. Erst durch die schriftliche Bestätigung des Auftragnehmers erlangen sie Rechtsverbindlichkeit.

3. Sollte der Auftraggeber eine mündlich telefonische Bestellung tätigen, kommt ein Vertrag zustande.

4. Der Auftraggeber (oder ein benannter Vertreter) ist verpflichtet, die Leistungsbescheinigung und Auftragsbestätigung für die erbrachte Leistung selber abzuzeichnen. Kommt der Auftraggeber dieser Verpflichtung nicht nach, kann er sich im Streitfall nicht darauf berufen, dass die Geschäftsbedingungen ihm nicht vorgelegen haben. Die Geschäftsbedingungen liegen in unserem Büro aus und sind auf der Homepage einzusehen.

5. Für Schäden und Kosten, die durch eine fehlerhafte, ungenaue oder unvollständige Auftragserteilung entstehen, haftet ausschließlich der Auftraggeber.

6. Sollte sich herausstellen, dass der Auftrag nicht wie vorgesehen, oder nur zu erheblich höheren Kosten als dem vereinbarten Preis, durchgeführt werden kann, ist der Auftragnehmer berechtigt, von der Erfüllung des Auftrages zurückzutreten. Gegeben falls anfallende Kosten gehen zu Lasten des Auftraggebers.

7. Für Leistungen, die später als 6 Wochen nach Vertragsabschluss ausgeführt werden, behält sich der Auftragnehmer nach Absprache mit dem Auftraggeber vor, die Preise entsprechend der Marktsituation anzugleichen.

8. Für eine mangelhafte Leistung durch den Auftragnehmer haftet dieser nur in der Weise, dass er kostenlose Nachbesserung schuldet. Sollte die Nachbesserung fehlschlagen, steht dem Auftraggeber nach Ablauf einer angemessenen Frist die Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages zu. Alle Schadensersatzansprüche, die nicht auf eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Vertragsverletzung des Auftragnehmers, seiner gesetzlichen Vertreter, seiner Erfüllungsgehilfen oder seiner Subunternehmer beruhen, sind ausgeschlossen. Mangelhafte Leistungen sind innerhalb einer Frist von 5 Tagen schriftlich anzuzeigen. Alle Fahrten von und zur Baustelle werden mit dem aktuellen Stundensatz abgerechnet.

9. Zusätzliche Entsorgungskosten, die Aufgrund falscher Informationen des Auftraggebers bezüglich der zu entsorgenden Abfälle entstehen, gehen voll zu Lasten des Auftraggebers.

10. Bis zur vollständigen Abnahme (Lieferschein) der Deponie-, Verwertungs- oder Entsorgungsanlage sind die Abfälle Eigentum des Auftraggebers.

11. Die Zahlung ist sofort nach Rechnungsstellung und ohne jeden Abzug fällig. Im Falle des Zahlungsverzuges ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen und Bearbeitungskosten in Höhe von 5% des Rechnungsbetrags, mindestens aber 15,00 Euro, zu berechnen.

12. Tritt der Auftragnehmer in Vorlage von Entsorgungskosten, so ist er berechtigt, für die Kosten der Vorlage und den daraus resultierenden Verwaltungsaufwand eine Entsorgungskostenpauschale entsprechend der zur Zeit der Auftragserteilung gültigen Preisliste zu berechnen.

13. Der Auftraggeber ist für den ordnungsgemäßen Zustand der Containerstellfläche verantwortlich. Ihm obliegt es sicherzustellen, das die Tragfähigkeit gegeben ist. Beschädigungen der Stellfläche und der Zufahrt gehen nicht zu lasten des Auftragnehmers, sollte der Stellplatz nicht dem Regelwerk entsprechen.

14. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist 68623 Lampertheim 22.09.2023

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